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23. März 2023

Balkon-PV-Anlage – jeder kann mitmachen!

Die sogenannten Balkonkraftwerke oder Balkonanlagen erfreuen sich mittlerweile großen Interesses. An dieser Stelle werden die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Balkonanlagen 

Klein-Photovoltaikanlagen bis 600 W maximaler Einspeiseleistung sind ein Weg, um auch ohne eigenes Dach Strom zu produzieren. Dadurch wird einerseits der Geldbeutel entlastet und andererseits ein Beitrag zur Energiewende geleistet. Voraussetzung zum wirtschaftlichen Betrieb ist lediglich ein geeigneter Aufstellort, der nicht unbedingt ein Balkon sein muss.

Funktionsweise und Montage

PV-Module haben in der Regel in etwa die Maße 170 cm x 100 cm. Balkonanlagen bestehen aus 1 bis 2 Modulen und einem sogenannten Mikrowechselrichter. Dieser wandelt den Gleichstrom der Module in Wechselstrom um, welcher in Frequenz und Spannung zum normalen Niederspannungsnetz im Haus passt. Deswegen kann dieser den Strom dann direkt über eine Steckdose eingespeist werden. Der Wechselrichter kann direkt an der Rückseite eines Moduls befestigt werden und hat meistens je Modul einen eigenen Anschluss.

Die Module selbst können senkrecht an einem Balkongeländer oder z.B. mit dreieckigen Ständern an jedem beliebigen Ort aufgestellt oder aufgehängt werden. Wenn eine Außensteckdose vorhanden ist, wird das Anschlusskabel des Wechselrichters dort eingesteckt. Südausrichtung mit 30 Grad Neigungswinkel ist optimal, aber West/Ostausrichtung oder senkrechte Montage erzielen immer noch gute Leistung. Längere Verschattung der Module mindert jedoch den Ertrag.

Technische Regeln

Die maximal eingespeiste Leistung darf 600 W nicht überschreiten. Das wird durch den Wechselrichter sichergestellt. Die Spitzenleistung von Solarmodulen wird in Watt-Peak angegeben. Diese wird nur bei optimalen Bedingungen erzielt. Im Normalfall wird durch Temperatur, Winkel zur Sonne und Einstrahlungsintensität weniger Leistung erzeugt. Daher können auch Module eingesetzt werden, die in Summe mehr als 600 W haben. Der Wechselrichter begrenzt dann ggf. auf 600 W Leistung am Ausgang.

Die 600 W Begrenzung wird sehr wahrscheinlich auf 800 W erhöht: das hat der VDE empfohlen, das Bundeswirtschaftsministerium hat jüngst ein Strategiepapier zur PV veröffentlich, das diese Anpassung ebenfalls vorsieht. Die Änderung wird bis Ende 2023 erwartet. Es sollte allerdings nicht darauf gewartet werden, da der zusätzliche Gewinn an Energie und gesparten Stromkosten nicht allzu groß ist.

Der Wechselrichter muss eine VDE-Richtlinie erfüllen (DIN VDE AR-N 4105), welche sicherstellt,    dass die Einspeisung richtig und sicher erfolgt. Insbesondere darf bei Trennung vom Netz (Wechselrichter ausgesteckt) oder bei Stromausfall keine Spannung anliegen (das wäre sehr gefährlich). Registriert der Wechselrichter kein vorhandenes Netz, ist das Anschlusskabel stromlos. Somit können normale Schuko-Steckdosen für den  Anschluss an das Hausnetz verwendet werden. Anders als manchmal behauptet, sind die sog. Wieland-Steckdosen nicht verpflichtend.

Bei der Wahl des Aufstellungsortes sind folgende Einschränkungen zu beachten: Allgemein dürfen Mieter bei der Befestigung die Gebäudesubstanz nicht beschädigen, außer sie holen sich hierfür das Ok des Vermieters. Das bedeutet: kein Bohren in Balkongeländer oder die Außenwand, keine eigene Steckdose in der Nähe des Aufstellungsortes setzen. Es gibt jedoch auch Befestigungssysteme, welche ohne Bohren ins Geländer auskommen oder die einfach auf den Boden gestellt werden können. Oder man wird sich eben mit dem Vermieter einig und beauftragt ggf. einen Fachmann für das Setzen einer Steckdose, was aber dann zu Mehrkosten führt.

Genehmigungen und Stromzähler

Handelt es sich um eine Mietergemeinschaft, sollte des Hausfriedens willen das Einverständnis zur Aufstellung eingeholt werden (einheitliches Gebäude-Äußeres, Reflektion, etc.).  Hierzu sind  bereits einige Urteile im Sinne der Mieter gesprochen worden, die dem Umweltschutz Vorrang geben. Bei Eigentümergemeinschaften gehört die Fassade in der Regel zum Gemeinschaftseigentum, so dass die Zustimmung der Eigentümerversammlung erforderlich ist (oder schriftliche Zustimmung im Umlaufverfahren).

In der Regel wird der erzeugte Strom weitgehend im Haushalt verbraucht. Produziert die Anlage mehr Strom, fließt der Überschuss ins Netz. Da es nicht erlaubt ist, den Stromzähler rückwärts laufen zu lassen, muss die Wohnung einen Zähler mit Rücklaufsperre besitzen (die elektromechanischen Zähler mit Drehrad haben das normalerweise nicht). Ist dies nicht der Fall, kann versucht werden, mit dem Netzbetreiber eine Übereinkunft zu erreichen. Einige Netzbetreiber wechseln den Zähler gegen eine sog. Moderne Messeinrichtung (Smart Meter), andere tolerieren den Betrieb aufgrund der geringen Einspeisung. Das oben genannte Strategiepapier des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, den Betrieb mit Zählern ohne Rücklaufsperre zu dulden, bis der Zähler gewechselt ist – was ohnehin bis spätestens 2032 für alle Haushalte erfolgen soll. Der Zählerwechsel erfolgt in einem Teil der Fälle kostenlos; wenn der Netzbetreiber die Kosten in Rechnung stellt, können diese allerdings erheblich sein, wenn der Zählerplatz im Zählerschrank dafür umgebaut werden muss.
In jedem Fall muss auf die EEG-Vergütung des eingespeisten Stroms verzichtet werden, weil sonst alle (bürokratischen) Anforderungen einer „großen“ PV Anlage erfüllt werden müssten. Die jährlichen Erlöse würden sich ohnehin nur auf etwa 10-30 € belaufen.

Abschließend muss die Anlage an 2 Stellen (kostenlos) angemeldet werden: beim Netzbetreiber – das sind für xxxx die Stadtwerke xxxx. Die zweite Anmeldung erfolgt im Marktstammdatenregister =>  https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

Wirtschaftlichkeit

Balkon PV Komplettanlagen sind aktuell ab ca. 700 € für 2 Module zu bekommen. Da kein Elektriker benötigt wird und wenig bürokratischer Aufwand anfällt, sind die Systeme derzeit gefragt wie nie. Sie refinanzieren sich meist bereits nach 4-5 Jahren durch den eingesparten Strombezug. Die Geräte erzielen einen hohen Eigenverbrauchsanteil von bis zu 70 – 90 %. Durch Anpassung des Verbrauchsverhaltens (z.B. die Waschmaschine etc. bei Sonnenschein zu betreiben) kann man diesen am besten maximieren. Bei Umzug kann das System einfach mitgenommen werden. Die erwartete Lebensdauer liegt bei 20 und mehr Jahren für PV-Module, beim Wechselrichter etwas weniger.

Fazit

Eine Balkon-PV Anlage ist eine Alternative, um an der Energiewende mitzuwirken, wenn man kein eigenes Dach hat, und überzeugt zudem durch hohe Wirtschaftlichkeit.

Weitere Informationen

https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/ Simulationsrechner für Ertrag und Wirtschaftlichkeit der HTW Berlin

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715 Herstellerunabhängige Informationen

https://machdeinenstrom.de/ Gut aufbereitete Infos

https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/solarenergie/solaranlage/balkonkraftwerk Nützliche Infoseite